Allgemeine Informationen zum (Teil-)Widerruf

Was ist ein (Teil-)Widerruf?

Wenn Sie im Rahmen einer Studie oder klinischen Aufenthalts eine Einwilligungserklärung unterzeichnet haben, können Sie ihr Einverständnis in der Regel ganz oder auch teilweise widerrufen. Die Einwilligungserklärungen werden für die meisten Studien/Sachverhalte für fünf bis zehn Jahre (Angabe in der Patienteninformation/Einwilligungserklärung) aufbewahrt. Seit Gründung der Treuhand-/Vertrauensstellen im Jahr 2020 übernehmen diese mehr und mehr die Verwaltung der neuen Dokumente mit personenbezogenen Daten.


Wie und wo reiche ich einen (Teil-)Widerruf ein?

Die Einwilligungserklärungen werden für die meisten Studien/Sachverhalte für fünf bis zehn Jahre (Angabe in der Patienteninformation/Einwilligungserklärung) aufbewahrt. Seit Gründung der Treuhand-/Vertrauensstellen im Jahr 2020 übernehmen diese mehr und mehr die Verwaltung der neuen Dokumente mit personenbezogenen Daten. Sollten Sie einen (Teil-)Widerruf planen, so informieren Sie sich bitte zunächst, wer in Ihrem Fall die Dokumente verwaltet. Auskunft sollte die jeweilige Projektleitung geben. Der Datentreuhandverbund ist beispielsweise für die Bearbeitung von eingereichten (Teil-)Widerrufen für den Broad Consent verantwortlich.

Sie können aktuell die (Teil-)Widerrufe zum Broad Consent in schriftlicher Form an die Treuhand-/Vertrauensstellen der Univeritätsmedizin Halle oder Magdeburg senden.


Was benötige ich für einen (Teil-)Widerruf?

Für einen (Teil-)Widerruf benötigen Sie den Namen der Studie/des Projektes dem Sie eingewilligt haben. Außerdem müssen Sie angeben, welche Pakete Sie widerrufen möchten. Gründe sind nicht zu nennen!


Wie lange dauert die Umsetzung eines (Teil-)Widerrufs?
Die Dauer einer Widerrufsbearbeitung ist abhänging von dem jeweiligen Projekt und der Anzahl an Datennutzern. In der Regel sollten 14 Tage nach Eingang des Widerrufwunsches nicht überschritten werden.


Wie erfolgt die Bestätigung eines (Teil-)Widerrufs?

Sie erhalten zunächst nach dem schriftlichen Eingang Ihres Widerrufs eine Eingangsbestätigung. Eine abschließende schriftliche Bestätigung ihres (Teil-)Widerrufs erfolgt nach kompletter Umseetzung durch alle involvierten Parteien (z. B. Treuhand-/Vertrauensstelle, Datenintegrationszentrum, Studienleiter).