NUM-RDP

Projektbeschreibung:

Homepage: https://www.netzwerk-universitaetsmedizin.de/projekte/num-rdp

Im Rahmen der initialen Förderphase wurde bis Dezember 2021 die IT-Infrastruktur „CODEX“ aufgebaut, die die schnelle und flexible Bereitstellung sowie Nutzung von COVID-19-Routinedaten (den sogenannten 

„GECCO“-Datensatz) aller Standorte der deutschen Universitätsmedizin sowohl in föderierten Datennutzungsszenarien (d. h., ohne zentrale Datenzusammenführung) als auch über die dazu entwickelte zentrale Plattform ermöglicht. Diese Plattform soll nun im Rahmen des vorliegenden Folgeantrags als ‘Routinedatenplattform’ (RDP) betrieben und zusätzlich für Aufgaben jenseits von COVID-19 als Plattform für „Pandemic Preparedness“ weiterentwickelt werden. Die NUM-RDP wird dabei verschiedene Mechanismen beinhalten, um pseudonymisierte Daten für unterschiedlichste Arten von Nutzern und Zielgruppen zugänglich zu machen. Aus dem Aufbau der initialen CODEX-Plattform konnten dabei Erkenntnisse gewonnen werden, die für den Betrieb der RDP sehr wesentlich sein werden. Auf der technischen Seite sind hier insbesondere die Harmonisierung der Datenbereitstellung an allen beteiligten Universitätsklinika, die Festlegung technischer Standards zum Datenaustausch, die Schaffung von Schnittstellen zu den relevanten lokalen Systemen, die Etablierung der Schnittstellen zur datenschutzgerechten Übermittlung von Daten an die zentrale Plattform, sowie die Einführung einer bundesweiten föderierten Treuhandstelle zu nennen. Daneben stellen sich aber auch die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen und Strukturen als geschwindigkeitsbestimmend für die Umsetzung der Maßnahme heraus. Eine Plattform für ‚Pandemic Preparedness‘ sollte in der Lage sein, Daten der universitären Maximalversorger, die zur Entscheidungsunterstützung in einer Pandemielage benötigt werden, innerhalb weniger Tage zur Verfügung zu stellen. Dafür ist wesentlich, dass sowohl eine Rechtsgrundlage existiert, ein vertragliches Rahmenwerk für die Bereitstellung und Nutzung der Daten etabliert ist, als auch die Kommunikationsstrukturen und entsprechend geschultes Personal für die punktgenaue und schnelle Abstimmung der Datenbereitstellung vorhanden sind, denn gerade in einer Pandemiesituation sind personelle Ressourcen an den Universitätsklinika knapp. Um diese Plattform in Übereinstimmung mit allen ethischen und rechtlichen Anforderungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung, zu betreiben, sind zentrale Beratungsdienste für Datenschutz, Ethik und Recht/Organisation (Regulatory Compliance Unit) sowie die technische Umsetzung Teil der Plattform. AP 5 wird fortlaufend zu Fragen der partizipativen Governance, der informierten Einwilligung (als Grundlage für eine breite Weiterverwendbarkeit der betreffenden Daten), der Weiterentwicklung von Nutzungsregelungen und -verträgen, der Umsetzung von Betroffenenrechten, der Abstimmung eines Datenschutzkonzepts, der Zusammensetzung und Geschäftsordnung eines Use & Access Committees sowie zu weiteren datenschutzrechtlichen und ethischen Aspekten nach Bedarf beraten. Die technische Konzeption und Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit AP 7, Technischer Datenschutz und Informationssicherheit. Die Konvergenz mit anderen Entwicklungen in diesem Bereich - namentlich in der Medizininformatik-Initiative (MII) - wird beibehalten.