FAQs


Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um digitale Anwendungen in Medico

Ja, die Grenzverweildauer eines Patienten ist in dem Modul Fallübersicht abgebildet.

Ja, zukünftig werden auch Berufsgruppen wie Sozialdient, Therapie und Psychologie ans MEDICO angebunden.

Ja, der Anamnesebogen für Ärzt:innen ist in MEDICO in dem Modul Klinische Dokumentation abrufbar.

Nein, eine digitale Gesamtübersicht gibt es nicht.

Ein Dokument mit allen Angaben kann nur als PDF-Formular über die Druckfunktion generiert werden.

Im Modul Visite & Anordnungen werden unter "Angeordnet von" alle Ärzt:innen aufgelistet, die auf der jeweiligen Station als solche zugewiesen wurden.

Ja, die Anbindung der Apotheke als Leistungsstelle in MEDICO ist bereits in Arbeit.

Am schnellsten findet man die Indikatoren (Reiter bzw. Fähnchen) auf dem Bildschirm oben rechts und/oder in der Patienten- u. Indikatorenübersicht.

Ja, die "Anordnungen" im MEDICO sind als Aufgabenlisten zu verstehen, wie z.B. "Frage an ...".

MEDICO-Anordnungen sind keine Anforderungen (z.B. wie Konsile).

Nein, Anforderungen (z.B. wie Konsile) dürfen nur durch ärztliches Personal erfolgen.

!!! Achtung: MEDICO-Anordnungen stellen lediglich Aufgabenlisten dar. Sie sind keine Medikationsanordnungen im engeren Sinne.

MEDICO-Anordnungen von Medikation durch die Pflege sind nur in den folgenden zwei Fällen möglich:

  • Über "mündliche Anordnung" nach Absprache mit dem:r Ärzt:in
  • Als "Frage an den Arzt"

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Gabe eines noch nicht über MEDICO angeordneten, aber grundsätzlich verordneten Medikamentes, über Bedarfsmedikation (z.B. Standartmedikation für die jeweilige Station gekennzeichnet in MEDICO als "Medikament ohne digitale Anordnung") zu dokumentieren.

Nein, Anordnungen über ID-Pharma sind keine MEDICO-Anordnungen im Sinne von Aufgabenstellungen und dürfen nur vom ärztlichen Personal erfolgen.

Das Anordnen einer Medikation über ID-Pharma entspricht einer ärztlichen Verordnung.

Das Anordnen von bisher nicht durch ärztliches Personal über ID-Pharma erfasster Medikation durch Pflegepersonal ist rechtlich nicht zulässig. 

Ja, MEDICO-Anordnungen erfolgen grundsätzlich vom ärztlichen Personal.

Die Visitendokumentation kann unter dem Modul Alle Anordnungen und Aktionen eingesehen und herausgefiltert werden.

Alternativ befindet sich die Visitendokumentation auch im Modul Verlaufsdokumentation.

Sofort.

Die Indikatoren (Reiter bzw. Fähnchen) werden in allen Ansichten (z.B. Stationsübersicht, Fieberkurve, Indikatorenübersicht) sofort nach dem Erstellen aktualisiert. In der Indikatorenübersicht kann der aktuelle Status zu den Indikatoren einmalig über "Daten laden" und dann über "aktuelles Layout speichern" eingestellt und so auch für spätere Zeitpunkte aktualisiert angezeigt werden.

Einträge unter "Frage an ..." werden unter dem Modul Visite und Anordnungen im Bereich "Anordnungen" angezeigt.

Dort kann unter "Alle Anordnungen und Aktionen" nach der Berufsgruppe gefiltert werden. Zusätzlich erfolgt eine Anzeige über den orangenen Indikator (Reiter bzw. Fähnchen).

Der Button "Weiter bearbeiten" ist dauerhaft aktiv und es ist stets eine Historie zu den an der Anordnung vorgenommenen Änderungen  abrufbar.

Ja, MEDICO-Anordnungen können storniert werden. Alle Stornierungen und Änderungen können in Bezug auf Zeitpunkt und Benutzer nachvollzogen werden.

Nein, MEDICO-Anordnungen können nur über das Modul Visite & Anordnungen storniert werden.

Ein Konsilantrag kann - solange er nicht freigegeben worden ist (also nur zwischengespeichert wurde) - durch weitere Ärzt:innen weiter bearbeitet bzw. freigegeben werden.

Sobald das Konsil freigegeben wurde, ist eine weitere Bearbeitung nicht mehr möglich. 

Ja, damit Mitarbeiter:innen der UMMD von Extern auf MEDICO zugreifen können, muss einen Antrag für mobiles Arbeiten auf privaten Geräten (Homeoffice/Mobiles Office/Citrix Private Geräte) in  MAGDALENA über INTRANET IT-Antragsinformationen (ovgu.de) gestellt worden sein.

Ja, die Pflegekräfte haben Leserechte für Befunde und Laborwerte.

Laborwerte sind zusätzlich auch in der Fieberkurve zu finden.

Ja, es besteht die Möglichkeit eines schnellen Logins über die Funktion "Weitern Benutzer anmelden" unter jeweiliger Passworteingabe.

Die OP-Tage werden für jede OP, beginnend mit der ersten, parallel gezählt und in der Zeile im Kopfbereich der Fieberkurve angezeigt.

Nein, die Häufigkeit und der Zeitpunkt der Bilanzierung in der Fieberkurve können nur stationsübergreifend festgelegt werden und eine Veränderung der aktuell konfigurierten Häufigkeit und Zeitpunkt der Bilanzierung kann nur über Mitarbeiter:innen des KHZG-Projektes erfolgen.

Ja, dokumentierte Drainagen werden generell in der Bilanzierung mit erfasst.

Nein, ein Unterschied zwischen rhythmischer und arrhythmischer Herzfrequenz in der grafischen Übersicht der Fieberkurve (z.B. durch eine gestrichelte Linie für arrhythmischer Herzfrequenz) ist nicht möglich.

Ja, mit Hilfe eines Rechtsklicks auf dem jeweiligen Medikament und unter der Auswahl von "Dokumentieren" besteht die Möglichkeit, ein Medikament als "Verabreicht nach Plan", "Gerichtet", "Ausgeteilt", "Nicht verabreicht" oder "Verweigert" zu kennzeichnen.

Ja, die über die Fieberkurve eingegebenen Sofortmaßnahmen werden sofort in der Pflegematrix übernommen. Dieser Weg funktioniert in beide Richtungen (Fieberkurve ↔ Sofortmaßnahmen ↔ Pflegematrix).

Nein, eine Verknüpfung zwischen der Kostform in der Fieberkurve und dem Orgacart ist aktuell nicht möglich, aber in Planung.

Nein, eine Verknüpfung zu der Patientenverfügung über das Feld Therapieeinschränkungen im Wertebereich der Fieberkurve ist nicht möglich.

Nein, eine gleichzeitige Dokumentation der Medikamentengabe (z.B. Bedarfsschmerzmedikation) in Verbindung mit der Schmerzintensität ist nicht möglich.

Die Werte im Wertebereich "Schmerzen" beziehen sich auf das Modul Wund- und Spezialdokumentation (Wundschmerz).

Die Werte im Wertebereich "Labor" beziehen sich auf die Untersuchungsgruppe der Schmerzskala im Stationslabor der Werteerfassung des Moduls Pflegemanagement.

Nein, weitere Freitexteinträge sind nicht möglich.

Ja, Abzeichnungen von geplanten Pflegemaßnahmen und/oder Medikation können zurückgenommen werden. Alle Stornierungen und Änderungen können in Bezug auf Zeitpunkt und Benutzer nachvollzogen werden.

Ja, die Gabe über einen Perfusor fließt in die Bilanzierung mit ein, sofern eine Infusion angeordnet und als gegeben abgezeichnet worden ist.

Ja, es besteht die Möglichkeit eines schnellen Logins über die Funktion "Weitern Benutzer anmelden" unter jeweiliger Passworteingabe.

Ja, Abzeichnungen von geplanten Pflegemaßnahmen und/oder Medikation können zurückgenommen werden. Alle Stornierungen und Änderungen können in Bezug auf Zeitpunkt und Benutzer nachvollzogen werden.

Ja, die Gabe über einen Perfusor fließt in die Bilanzierung mit ein, sofern eine Infusion angeordnet und als gegeben abgezeichnet worden ist.

Vom Zeitplan abweichende Medikamentengaben können weiterhin dokumentiert und müssen über einen Pflichtkommentar begründet werden (z.B. Patient abwesend).

Ja, der QR-Code für Medikation kann direkt vom Rechner bzw. Bildschirm abgelesen werden.

Ja, ein stapelweises Abzeichnen ist über die Gabenübersicht je Medikament und mit einem Pflichtkommentar möglich.

Dies gilt nur für ITS-Fälle und nicht für Verlegungen zwischen den Normalstationen. Bei Verlegungen zwischen den Normalstationen wird kontinuierlich über MEDICO weiterdokumentiert.

Nein, das Einfügen von Textbausteinen für die Kommentarfelder bei der Medikamentendokumentation ist nicht möglich.